
Zeitaufwand
- 40 min
Nährwerte
Pro PortionEiweiss | 15.0 g |
Fett | 21.0 g |
Kohlenhydrate | 63.0 g |
kKalorien | 508.0 |
kJoule | 2113.0 |
Zubereiten
1 | Das Wasser aufkochen, leicht salzen und die noch gefrorenen Erbsen darin 2?3 Minuten blanchieren. Mit einer Schaumkelle herausheben, in ein Sieb geben und kurz kalt abschrecken. |
2 | Im gleichen Kochwasser den Reis 12?15 Minuten bissfest garen. Abschütten, kurz kalt abschrecken und gut abtropfen lassen. |
3 | Während der Reis gart, die Rüebli schälen, der Länge nach in Streifen, dann in kleine Würfel schneiden. Frühlingszwiebeln rüsten, schönes Grün in feinste Röllchen schneiden und für die Garnitur des Rühreies beiseitelegen. Die hellgrünen und weissen Zwiebelteile hacken. Die Chilischote längs halbieren, entkernen und in feine Streifchen schneiden. |
4 | In einer Schüssel den Tofu mit einer Gabel zerkleinern. Mit Kurkuma, Salz und Pfeffer würzen. |
5 | In einer Bratpfanne oder in einem Wok das Öl für den Gemüsereis erhitzen. Gehackte Frühlingszwiebeln, Chilischote und Rüebli darin rührbraten, bis die Rüebli knapp weich sind. Dann den Reis und die Erbsen beifügen und unter gelegentlichem Wenden sehr gut heiss werden lassen. Gegen Schluss mit Sojasauce abschmecken. |
6 | In einer beschichteten Bratpfanne das Öl für das Rührei erhitzen. Den vorbereiteten Tofu hineingeben und unter häufigem Rühren etwa 5 Minuten braten. Zuletzt mit Kala Namak und den beiseitegelegten Zwiebelröllchen bestreuen. |
7 | Den Gemüsereis auf einer Platte anrichten und das Tofu-Rührei darüber verteilen. Sofort servieren. |
Zutaten
Für 4 Personen
Reis: | |
5 Deziliter | Wasser |
Salz | |
200 Gramm | Erbsen |
250 Gramm | Langkornreis |
2 Rüebli | gross |
2 | Frühlingszwiebeln |
1 Chilischote | klein, rot |
2−3 Esslöffel | Sonnenblumen- oder Rapsöl (1) |
2 Esslöffel | Sojasauce |
Tofu: | |
500 Gramm | Seidentofu |
1½ Teelöffel | gemahlener Kurkuma |
2/3 Teelöffel | Salz |
schwarzer Pfeffer | aus der Mühle |
3 Esslöffel | Sonnenblumen- oder Rapsöl (2) |
Kala-Namak-Salz zum | Bestreuen |
Veröffentlicht in:
01/02 | 2024, S. 36
